Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern vom 22. Dezember 2015
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEGovG
Gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden und den Kommunen des Freistaates Bayern. Das Thema Informationssicherheit erhält durch das Gesetz formal einen noch höheren Stellenwert.
Die Innovationsstiftung Bayerische Kommune hat Aufgrund dieses Gesetzes eine interessante Arbeitshilfe zur Erstellung eines Konzeptes für Informationssicherheit verfasst. Platziert als praxistaugliche Hilfe zur Selbsthilfe für kommunalen Einrichtungen, die nicht über ausreichende Kapazitäten zur Einführung und Anwendung der umfangreichen und aufwendigen Standards verfügen wie die ISO 27001, dem BSI IT-Grundschutz, dem ISIS12 oder der VDS 3473.